BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hat in der „Frankfurter Rundschau“ die häufigen Änderungen an der Hartz IV Gesetzgebung kritisch hinterfragt. Konkret prangerte er den bürokratischen Aufwand bei der Warmwasser-Versorgung für ALG II Bezieher mit Kindern an.
Insoweit ein Boiler in der Wohnung vorhanden sei, würden sich für das Aufheizen des Wassers je nach Alter der Kinder und amtlich berechnetem Duschbedarf unterschiedliche Beträge ergeben. „Das führt dazu, dass wir immer auf die Geburtstage der Kinder achten und jeweils einen neuen Bescheid schreiben müssen. Auch wenn es um einen oder zwei Euro geht“, führte Alt aus.
Seinen Worten nach seien die Hartz IV Gesetze seit Einführung der Reform rund 60 mal geändert worden. „Hektik im Gesetzgebungsprozess“ bezeichnete er allerdings als nicht angemessen. Vielmehr sollten „gute Ideen“ gesammelt und „in größeren Zeitabständen“ umgesetzt werden.
Momentan ergebe sich für die BA-Mitarbeiter „durchschnittlich eine Änderung in 1,3 Monaten“. „Rechnerisch vergehen also keine sechs Wochen ohne neue Vorschriften“, gab Heinrich Alt zu Bedenken.