Eigentlich unterstützt die Tafel bedürftige Menschen mit Lebensmittelspenden. Mit mehr als 500 Tafeln deutschlandweit kann man aktuell mehr als eine halbe Millionen Menschen mit Lebensmitteln versorgen und diese somit über die Runden bringen. Viele Menschen, welche die Tafel regelmäßig in Anspruch nehmen, sind schlichtweg auf die zusätzlichen Lebensmittelspenden angewiesen.
Doch diese regelmäßige Beanspruchung sorgt bei einem Berliner Bürger für große Probleme und schlägt bundesweit große Wellen. Dieser hatte bei der Beantragung auf Wohngeld die regelmäßige Versorgung der Tafel angegeben, woraufhin das Bezirksamt ihm knapp 3.000 Euro zusätzliches Einkommen auf das Jahr anrechnete, was zu Kürzungen der Sozialleistung führte.
Darf das Bezirksamt einen „Sachbezug Tafel“ anrechnen?
Der Fall des Berliners sorgt aktuell für großes Aufsehen. Auch seitens der Tafel gab es bereits Stellungnahmen. Im Fall des Berliners war es so, dass dieser im letzten Jahr bei der Beantragung auf Wohngeld die erhaltenen Lebensmittel der Aktion LAIB und SEELE mit angab. Nach Bearbeitung des Antrags bekam der Mann Bescheid, dass man sich dazu entschied im quasi willkürlich eine Summe von 2.892 Euro als zusätzliches Einkommen anzurechnen. Dieses zusätzliche Einkommen fiel bei der Wohngeldberechnung unter dem Punkt „Sachbezug Tafel“ und ist somit eine Schätzung des Amts. Die Vorsitzende der Tafel in Berlin äußerte sich schon kritisch zu diesem in ihren Augen willkürlichem und rechtswidrigen Vorgehen. Sie nimmt ebenso darauf Bezug, dass die Tafel bewusst auf staatliche Fördergelder verzichte um eben diese Verknüpfungen mit Sozialleistungen zu vermeiden.
Anrechnung von Lebensmitteln unzulässig und willkürlich
So klar dieser Fall scheint und so moralisch dieser als unzulässig eingestuft werden müsste, wurde der Widerspruch des Betroffenen im Frühjahr 2019 vom Lichtenberger Bezirksamt abgelehnt. Im Bescheid der Ablehnung stellt das Amt klar, dass man monatlich 241 Euro als Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Lebensmittel festgesetzt hat. Die Berliner Tafel findet, dass eine Anrechnung von Lebensmitteln in diesem Fall unzulässig ist. Zudem seien die Berechnungen willkürlich festgelegt.