Der Landesrechnungshof hielt mit Kritik am Senat und den Bezirken der Stadt Berlin nicht hinterm Berg. Eine der größten Schwachstellen der Verwaltung sei der Umgang mit den Hartz IV Regeln. Das sorge für Mehrausgaben im zweistelligen Millionenbereich, die sich vor allem aus zu hohen Mieten und Heizkosten zusammensetzten.
Das Vorgehen bei der Berechnung von angemessenem Wohnraum wird im Bericht des Landesrechnungshofes als rechtswidrig bezeichnet. Die Hartz IV Praxis in Berlin sei nicht mit dem aktuellen Recht und der Bundesgesetzgebung zu vereinbaren. Man gehe zu großzügig mit dem Geld um. Stichproben hätten ergeben, dass in 40 Prozent der Fälle die Richtwerte überschritten wurden. Das liege mit daran, dass nach Warmmiete, nicht aber nach Wohnungsgröße entschieden werde. Zudem würden bei Untervermietung die Einnahmen nicht von den Mietkosten abgezogen, sondern als Einkommen gewertet.
Das Berliner System war vor zwei Jahren nach hartem Ringen durchgesetzt worden. Vorgesehen sind darin Übergangszeiten von über einem Jahr, um den sozialen Frieden zu wahren und Zwangsumzüge zu vermeiden. Genau das verursache laut Landesrechnungshof erhebliche Mehrausgaben zu Lasten des Landes.