Der Vorschlag zu Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens zum Elterngeld wurde von einer länderübergreifenden Gruppe erarbeitet und wurde im rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet. Damit soll der Vorschlag noch im April in den Bundestag eingebracht und zur Abstimmung freigegeben werden. Der Vereinfachungsvorschlag enthält vor allem neue Regelungen zur Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.
So soll zukünftig nur noch das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des Antragsstellers maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes sein. Bisher wurde das Elterngeld aus den letzten zwölf Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der Arbeitgeber berechnet. Zudem soll auch eine Vereinfachung der Anerkennung von gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern erfolgen. Diese sind anteilig zu ermitteln, was oft zu Verzögerungen geführt hat, da die Datenermittlung recht kompliziert war.
Auch soll Eltern die Möglichkeit eingeräumt werden, wesentlich einfach den Bezugszeitraum während des Bezugs noch ändern zu können. Dies war in der Vergangenheit nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Darüber hinaus soll es auch bei Personen mit Gewinneinkünften einfacher werden, die Höhe des Elterngelds festzulegen. Wenn keine genauen Daten vorgelegt werden können, sollen Schätzungen der schnellen Bearbeitung dienen.
Es ist noch nicht klar, ob dieser Vorschlag auch vom Bundesrat mitgetragen wird und später verbindlich ist. Es bleibt also abzuwarten, wie der Bundesrat entscheidet.