Der Rektor der TU Dresden, Hermann Kokenge, forderte die Regierung zu Nachbesserungen beim geplanten Hochschulgesetz für Sachsen auf. Größter Mangel ist nach Kokenges Meinung die fehlende Ausgleichszahlung für die ausbleibenden Studiengebühren, die in anderen deutschen Bundesländern anfallen. Kokenge taxiert diese Summe auf ungefähr 35 Millionen Euro pro Jahr, die Universitäten in anderen Bundesländern zusätzlich zur Verfügung hätten und die den Unis in Sachsen nun fehlen würden.
Kokenge sagte außerdem, dass das Betreuungsverhältnis zwischen Dozenten und Studenten jetzt schon sehr schlecht sein- auch im deutschen Vergleich. Um dieses Problem nicht zu groß werden zu lassen, müsse unbedingt gegengesteuert werden. Des Weiteren bemängelte Kokenge auch noch die Kompetenzverteilung im neuen Hochschulgesetz. Zwar sei es jetzt möglich, dass die Universität eigene Professoren selbständig ernennen darf, jedoch wolle das Wissenschaftsministerium bei der Besetzung von außeruniversitären Forschungsstellen weiterhin ein Mitspracherecht.
Auch das von ihm geplante Orientierungsjahr ab dem ersten Semester sei nicht möglich, da im Gesetz die entsprechende Experimentierklausel fehle. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz aufgrund dieser Kritik noch einmal geändert wird, oder ob es wie geplant zum Wintersemester 2008/2009 in der jetzigen Form in Kraft tritt.