Die Tageszeitung „Neues Deutschland“ berichtet unter Berufung auf einen Anfang diesen Monat beschlossenen Gesetzentwurf, dass die Bundesregierung eine drastische Verschärfung der Hartz IV Sanktionspraxis anstrebt.
So müssen alle jene, die ihren Job aufgeben beziehungsweise nicht antreten, künftig mit Ersatzansprüchen aufgrund sozialwidrigem Verhalten rechnen. Derartige Sanktionierungen würden sich über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren erstrecken.
Dem Zeitungsbericht zufolge sei beispielsweise angedacht, dass im Falle einer Kündigung aus personenbezogenen Gründen nicht nur eine dreimonatige ALG II Sperre ausgesprochen wird, sondern darüber hinaus ein Kostenersatz aufgrund sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit für alle transferierten Hartz IV Leistungen zu leisten ist.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministerium wird von der Zeitung eigene Nachfrage dahingehend zitiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht tief in die Exegese von Gesetzentwürfen eingestiegen werde, da deren parlamentarische Beratung ja ausstehe. Vielmehr würden die Regelungen im Gesetzentwurf zunächst für sich stehen und später noch ausführlich begründet.