Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils sollen Härtefälle unter Beziehern des ALG II in Kürze höhere Leistungen beantragen können. Das sagte Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) gegenüber der „Bild am Sonntag“.
„Wir werden schon in der kommenden Woche einen Katalog mit Härtefall-Beispielen erstellen. Dieser kann sofort angewandt werden, und Betroffene können sich ab sofort an die Jobcenter wenden, denn das Karlsruher Urteil gilt für diese besonderen Fälle unmittelbar und gleich“, betonte die CDU-Politikerin.
Ursula von der Leyen stellte allerdings klar, dass kostspielige Einmal-Anschaffungen wie etwa eine Waschmaschine auch in Zukunft nicht vom Staat bezahlt würden, da derartige Ausgaben in die Regelsätze eingerechnet seien.
Bei den Härtefällen ginge es laut der Ministerin ausschließlich um wiederkehrende, außergewöhnliche Belastungen. Als Beispiele nannte sie Aidskranke, die viele Hygieneartikel benötigen oder Rollstuhlfahrer, welche die Treppenreinigung im Mietshaus an einem bestimmten Wochentag übernehmen müssten.