„Die Bundesagentur für Arbeit greift regelmäßig über die Personensuchmaschine Yasni auf personenbezogene Daten im Internet zu“, heißt es in einer vom Yasni-Geschäftsführer Steffen Rühl veröffentlichten Pressemeldung.
Das Internetangebot von Yasni werde monatlich rund 20.000 mal aus dem Netz der Bundesagentur für Arbeit aufgerufen.
Datenschützer fragten sich als Reaktion auf die Pressemitteilung, wie Yasni die Zugriffe der BA feststellen kann, obwohl laut Datenschutzerklärung keine IP-Adressen gespeichert werden. Der Yasni-Geschäftsführer erklärte daraufhin: „Selbstverständlich bietet unsere Webanalyse weiterhin die Möglichkeit, die Provider der uns nutzenden User auszuwerten,ebenso wie Verbindungsgeschwindigkeiten oder Bildschirmauflösungen. Das passiert auf aggregierter Ebene, geht ohne IP-Adressen und ist für den einzelnen Nutzer auch absolut anonym.“
Auf Nachfrage des Journalisten Oliver Schonschek bei der BA nach Sinn und Zweck möglicher Zugriffe seitens BA-Mitarbeitern, wurden zwei Gründe für die dienstliche Nutzung von Suchmaschinen in konkreten Einzelfällen genannt. Zum Einen sei es mittlerweile vielfach üblich, dass Personalstellen bei Bewerbern vorab Internet-Einträge prüfen und falls einzelne Bewerber immer wieder Absagen bekommen, die eigentlich nicht erklärbar sind, würden auch Arbeitsvermittler derartige Suchmaschinen nutzen, um die Arbeitslosen auf mögliche negative Einträge im Internet hinzuweisen. Zum Anderen könne es sich auch um die Prüfung von Fällen auf Leistungsmissbrauch handeln, sofern ein derartiger Anfangsverdacht vorliege.
Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte kritisiert dennoch das Vorgehen der BA. Da Yasni eine Meta-Suchmaschine sei, die Daten aus verschiedensten Quellen zusammensucht, könne die Integrität der Daten nicht garantiert werden, die Richtigkeit sei nicht sicher und die zweifelsfreie Zuordnung von Personen zu einer Information sei geradezu ausgeschlossen.