Aufgrund der aktuell anhaltenden Klagewelle vor den Sozialgerichten, möchte die Bundesregierung die Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten mithilfe eines neuen Gesetzentwurfes beschleunigen.
Die aktuelle Klagewelle vor den Sozialgerichten, welche in erster Linie durch die Hartz-IV-Reformen ausgelöst wurde, wird immer mehr zum Problem für die Gerichte. Nun möchte die Regierung offenbar reagieren und plant daher einen Gesetzesentwurf. Dieser sieht laut dem Bundesarbeitsministerium vor, dass eine Revision zum Landessozialgericht erst ab einem Streitwert von 750 Euro statt der bislang geltenden 500 Euro zulässig sein soll.
Dagegen sollen Verfahren, welche von grundlegender rechtlicher Bedeutung sind, sofort vor den Landessozialgerichten verhandelt werden können. Dabei betonte das Ministerium allerdings, dass man insgesamt an den besonders niedrigen Anforderungen und Hürden für eine Klage vor den Sozialgerichten festhalten wolle.