Der Bundesrat hat der Anhebung des ALG II Regelsatzes für Alleinstehende um 8 Euro auf 382 Euro am vergangenen Freitag zugestimmt.
Zum Zeitpunkt der Hartz IV Einführung im Jahre 2005 betrug der ALG II Regelsatz für Alleinstehende 345 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Erhöhung dennoch eher mager aus. So stieg der Satz zum 1. Januar dieses Jahres noch um zehn Euro.
Ebefalls um acht Euro steigt zum Jahreswechsel der Betrag für den Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, nämlich auf 345 Euro. Ferner erhöht sich der Satz für sechs- bis vierzehnhjährige Kinder um 4 Euro auf 255 Euro beziehungsweise der für Jugendliche zwischen vierzehn und achtzehn Jahren um 2 Euro auf 289 Euro. Alle jene, die über 25 Jahre alt sind und noch bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, können sich auf eine Anhebung um 7 Euro auf 306 Euro freuen.