Nach Angaben des Vorsitzenden der Unions-Fraktion Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der “Berliner Zeitung” verständigten sich CDU/CSU und FDP in den Koalitionsverhandlungen auf Änderungen im Mietrecht.
Am Rande der geplanten Mietrechtsreform, die im Wesentlichen eine Neuregelung der Kündigungsfristen bei Wohnraummietverträgen vorsieht, ist auch eine Reform der Auszahlungspraxis der Kosten der Unterkunft im Rahmen des Arbeitslosengeld II geplant.
Bisher werden die vom zuständigen Träger zu leistenden Kosten der Unterkunft zunächst an den Leistungsempfänger ausgezahlt, der anschliessend mithilfe der erhaltenen Zahlungen seiner vertraglichen Pflicht zur Zahlung der Miete gegenüber dem Vermieter nachkommen kann.
Die geplante Reform von CDU/CSU und FDP sieht vor, dass die Kosten der Unterkunft in Zukunft nicht mehr wie bisher an den Leistungsempfänger, sondern direkt an den Vermieter gezahlt werden. Hierdurch soll wohl eine zweckfremde Verwendung der entsprechenden Leistungen durch deren Empfänger vermieden werden.
Eine solche Vorgehensweise wird in Einzelfällen jedoch bereits nach aktueller Rechtslage, beispielsweise bei wiederholter, zweckfremder Verwendung der Leistungen der Kosten der Unterkuft durch deren Empfänger, praktiziert.
Im Ergebnis würde eine allgemein Regelung nach dem geplanten Modell wohl zu einer weiteren Stigmatisierung von Arbeitslosengeld II Empfängern führen, da diese eine grundsätzliche Tendenz zur massenhaften Zweckentfremdung der eigentlich zur Deckung der Mietkosten bestimmten Leistungen des ALG II durch die Empfänger suggeriert.