Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat am heutigen Donnerstag solche Medienberichte bestätigt, wonach der ALG II Regelsatz zum 01.01.2013 um 8 Euro auf 382 Euro angehoben wird.
„Das ist ein gesetzlich festgeschriebener Mechanismus und kein Ermessensspielraum des Gesetzgebers“, so die Sprecherin. Der entsprechende Rechtsverordnungsentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr, nach dem die bis dahin duchgeführte Berechnung des Regelsatzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Seitdem werden zur Berechnung des Regelsatzes die Ausgaben der Haushalte herangezogen, die gemessen an ihrem Einkommen zum unteren Fünftel in Deutschland gehören.
Die hierfür genutzen Daten stammen allerdings aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008, weil die nächste Stichprobe erst im Jahre 2013 erfolgt.