Die Zahl derer, die als Selbstständige ALG II beantragen müssen, ist laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) erneut gestiegen. Als Aufstocker müssen sie aufgrund stark geschrumpfter Einkünfte auf Staatshilfe zurückgreifen, um ihr Existenzminimum zu sichern.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte diesbezüglich mit, dass im Februar 2011 rund 118.000 Selbstständige die sogenannte Grundsicherung bezogen hätten. Damit ist die Zahl der Aufstocker unter den Selbstständigen von 2007 bis 2010 um mehr als 50.000 auf im Jahresdurchschnitt etwa 125.000 angestiegen.
BA-Vorstandsmitglied Alt äußerte in der SZ sein Unbehagen über die Entwicklung. „Die Beurteilung darüber, ob ein Selbständiger tatsächlich hilfebedürftig ist, obwohl er zum Beispiel Angestellte hat, ob seine Betriebsausgaben vermeidbar oder angemessen sind oder das Kassenbuch stimmt, ist eher etwas für steuerfachliche Feinschmecker als für Sachbearbeiter im Jobcenter“, gab er zu Bedenken. Alt schlägt deswegen vor, die Bezugsdauer von staatlichen Grundsicherungsleistungen für Selbstständige zeitlich zu begrenzen. Schließlich könne der Steuerzahler nicht dauerhaft eine nicht tragfähige Geschäftsidee mit finanzieren.