Beitrag der Rundfunkgebühren bei Hartz 4

Seit einigen Jahren ist jeder Haushalt in Deutschland dazu verpflichtet eine monatliche Pauschale von 17,50 Euro Rundfunkbeitrag zu zahlen. Im Unterschied zur vorherigen Entrichtung des GEZ-Beitrags ist es egal wieviel Leute der Haushalt umfasst. Zuvor war man als Einzelperson zur Zahlung verpflichtet, die jedoch dementsprechend kostengünstiger war. Jedoch muss nicht jede Personengruppe den Rundfunkbeitrag in Höhe der monatlichen Pauschale entrichten. So können Hartz-IV-Empfänger einen Antrag auf Befreiung stellen. Jedoch sollte man den Antrag frühzeitig stellen, da dieser nur zwei Monate rückwirkend erstattet werden kann.

Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine monatlich anfallende Pauschale zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die jede in Deutschland lebende Person zu entrichten hat. Die Rundfunkanstalten sind hierbei gemäß dem Rundfunkvertrag im öffentlichen Auftrag tätig. Primär werden in Deutschland mit den Rundfunkgebühren die Programme ARD und ZDF finanziert. Allerdings umfasst der komplette Apparat 22 TV- und 67 Radiosender. Dazu kommen mittlerweile ebenso noch diverse Online-Plattformen, so dass man insgesamt knapp 25.000 Mitarbeiter beschäftigt.

Rundfunkgebühren zur Volksabstimmung?

Immer häufiger wird Kritik bezüglich der Rundfunkgebühren laut. Einige halten sie für nicht mehr zeitgemäß, andere finden ihre Interessen im Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nicht wieder und wiederum andere können sich den Beitrag im Monat schlichtweg nicht leisten. Gerade aus diesen Gründen kommt es vermehrt zu Anträgen auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Was viele nicht wissen ist, dass Hartz-IV-Empfänger sich generell vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Diese müssen lediglich den Antrag stellen. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung des Antrags auf Rundfunkbefreiung ist der Beitrag rückwirkend für maximal 2 Monate zu erstatten.

(Quelle: www.bezahlen.net)

Eine Umfrage von YouGov aus dem Jahre 2018 macht die Kritik und das Missverständnis vieler eindrucksvoll deutlich. So wollen gar 76% der Befragten, dass abgestimmt werden soll, ob es einen Rundfunkbeitrag überhaupt geben soll. Ein sehr eindrucksvolles Ergebnis, wenn man bedenkt, dass nur jede vierte in Deutschland lebende Person mit dem Rundfunkbeitrag als solches zufrieden ist. Die Gründe für eine Abschaffung liegen teilweise auf der Hand. So finden 44% den Beitrag von 17,50 Euro im Monat pro Haushalt zu hoch. Bemessen an der Konkurrenz von Streaming-Plattformen ein in der Tat überdurchschnittlicher Wert. 43% der Befragten geben auch an, dass sie den Beitrag gar nicht mehr zahlen wollen, was eine Anpassung des Beitrags demnach ausschließen würde. Der dritthäufigste Grund für eine Abschaffung der Rundfunkbeiträge ist der Fakt, dass die eigenen Interessen im Angebot nicht wiedergefunden werden. Vor allem Jugendliche deuten schon seit jeher an, dass die Öffentlich-Rechtlichen in vielen Bereichen zu festgefahren sind. Eine abgeschwächte Antwort findet sich mit 28% auf Position fünf wieder. Hier wird zwar gesagt, dass die Inhalte nicht mit den Wünschen der Zuschauer einhergehen bzw. diese es nicht wert sind, was aber dennoch die Zahlungsbereitschaft nicht einschränkt.

Ist der Rundfunkbeitrag zu hoch angesetzt?

Bei der Diskussion um den Rundfunkbeitrag und aller Kritik geht es meist um die Höhe von 17,50 Euro im Monat. Der Fakt, dass das Programm von den Öffentlich-Rechtlichen von den meisten dennoch genutzt wird, steht außer Frage. Dennoch ist man sich in puncto Höhe des Beitrags uneinig. So zeigt die Umfrage YouGov, dass gerade einmal 6% mit einem Rundfunkbeitrag in Höhe von 16-20 Euro zufrieden ist. Ganze 58% halten sogar einen Beitrag in Höhe von gerade einmal 1-5 Euro für angemessen. Dies zeigt deutlich auf, dass der Rundfunkbeitrag für viele zu hoch angesetzt ist. Gerade im Vergleich zu diversen Streaming-Portalen bewegt sich der Beitrag im oberen Segment. Vor allem sozial schwächer gestellte Familien haben oft Probleme den Zahlungen nachzukommen. In diesem Fall lohnt es sich die Befreiung oder zumindest eine Ermäßigung anzupeilen. Können Haushalte wegen Hartz-IV den gewünschten Antrag stellen, so können Familien, welche schwächer gestellt sind, ebenfalls einen sogenannten Härtefall-Antrag stellen, um eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu erwirken.