BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt teilte am Mittwoch dieser Woche mit, dass bei der Zahl der Klagen gegen Hartzv IV Bescheide zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten der Hartz V Gesetzgebung vor rund sieben Jahren ein Rückgang konstatiert werden könne.
„Im letzten Jahr wurden bundesweit rund 144.000 Klagen vor Gericht gebracht, zehn Prozent weniger als 2010“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Alt betonte, dass gegen nicht einmal drei Prozent der im Jahr 2011 ergangenen 30 Millionen Leistungsbescheide Widerspruch eingelegt wurde.
Ursache für den weiterhin hohen Klagestand ist nach Auffassung des BA-Vorstands die ständige Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. So habe der Gestzgeber seit der Umsetzung von Hartz IV mehr als 60 Änderungen vorgenommen. „Jeder fünften Klage wird stattgegeben, weil sich vom Zeitpunkt des Bescheides bis hin zum Gerichtsverfahren die Gesetzeslage geändert hat“, bemäkelte Heinrich Alt weiter.
Die Präsidentin größten deutschen Sozialgerichts, Sabine Schudoma, nimmt den Gesetzgeber ebenfalls in die Pflicht. Dieser müsse klarere Richtlinien aufstellen und darüber hinaus mehr Personal bereitstellen. Auf jene Weise könnten etliche Verfahren schon im Vorhinein verhindert werden.