Ältere Arbeitslose erhalten zukünftig länger Arbeitslosengeld I. Die Bundesregierung hat nun die Ausweitung der Bezugsdauer beschlossen.
Damit billigte das Kabinett am Dienstag die entsprechende Vorlage von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Allerdings wird die neue Regelung nicht, wie ursprünglich von Scholz geplant, schon zum Jahresanfang in Kraft treten, da die Union das hierfür erforderliche Eilverfahren im Bundestag ablehnte. Damit ist die endgültige Billigung des Gesetzes vom Bundestag frühestens im Januar möglich und somit kann es vom Bundesrat auch erst im Februar verabschiedet werden.
Der neuen Regelung nach erhalten Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind, 15 statt bislang zwölf Monate das Arbeitslosengeld I. Erst dann rutschen sie in das Arbeitslosengeld II ab. Für über 55-jährige Bezieher gilt künftig eine Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I von bis zu 18 Monaten und bei über 58-Jährigen von bis zu 24 Monaten. Zudem wird für die über 50-Jährigen ein so genannter Eingliederungsgutschein eingeführt, der die Bundesagentur für Arbeit zu einem Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber verpflichtet, wenn dieser den Arbeitslosen für mindestens ein Jahr einstellt.
Des Weiteren beschloss das Kabinett mit der gleichen Vorlage einen begrenzten Schutz für ältere Hartz-IV-Bezieher vor der Zwangsverrentung. Dadurch sollen diese nicht mehr vor dem Alter von 63 Jahren gezwungen werden können, in eine Rente mit Abschlägen zu gehen.