Der Paritätische Gesamtverband ist dafür bekannt, Soziale Angelegenheiten zu prüfen, zu bewerten und letztlich auch öffentlich anzusprechen. Im aktuellen Fall hat Professorin Anne Lenze, Rechtswissenschaftlerin, den neuen Hartz 4 Regelsatz, der ab dem 1. Januar 2022 nun in Kraft treten soll, einmal genauer geprüft. Sie kam dabei zum Entschluss, dass die Hartz 4 Regelsätze sich unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums befinden und somit schlichtweg verfassungswidrig sind.
Hartz 4 Sätze juristisch geprüft
Die kommenden Hartz 4 Sätze steigen im nächsten Jahr um faktisch 0,76 Prozent. Somit erhalten einige Empfänger gerade einmal 3 Euro mehr im Monat. Ein Skandal angesichts der hohen Inflationsrate. Einige Verbände, so auch der Paritätische Gesamtverband, halten die Erhöhung der Hartz 4 Gelder in Anbetracht der Tatsachen somit sogar für Kürzungen. Sozialleistungen in jeglicher Form müssen zwingend an der Inflationsrate gemessen werden. Das Gutachten der Professorin untermauern diese Gedankengänge nun auch juristisch. Sie bezieht sich im Allgemeinen auf die Urteile des Verfassungsgerichts des Bundes bezüglich der Hartz 4 Sätze.
Regelsatz von Hartz 4 an der untersten Grenze
Bei den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes kam nun heraus, dass schon seit 2014 der Beschluss bestünde, dass sobald der Gesetzgeber hierbei Kenntnisse von „Unterdeckungen existenzieller Bedarfe“ habe, dieser unmittelbar darauf reagieren muss. Dies dient der Sicherstellung zur Deckung des aktuellen Bedarfs. Das Fazit in diesem Fall lautet nun, dass der Gesetzgeber sich schlichtweg an der Grenze der Sicherung des Existenzminimums befände. Somit hätte der Hartz 4 Regelsatz schon vor einiger Zeit drastisch angepasst werden müssen. Die Anpassung der neuen Hartz 4 Regelsätze entspreche somit nicht den Anforderungen. Ebenso hat die Pandemie die Bevölkerung und vor allem die sozial Schwächeren zusätzlich getroffen. Darunter fallen mitunter, neben den normalen Empfängern von Hartz 4, auch Personen mit Arbeitslosengeld 1. Gerade in Zeiten der Pandemie waren viele der Betroffenen auf ALG1 Zuverdienst angewiesen, was aber bei der aktuellen Lage nicht immer einfach war.