Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze“ ist am 01.08.2013 in Kraft getreten und soll nach Wunsch des Gesetzgebers unter anderem auch den Zugang zu den im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Leistungen verbessern.
So kann vom 1. August an mit dem sogenannten Teilhabe-Betrag von 10 Euro pro Monat nicht nur der Mitgliedsbeitrag in einem Verein gezahlt, sondern auch die notwendige Ausstattung zum Mitmachen finanziert werden. Ferner kann der monatliche Teilhabe-Betrag nunmehr vom Hilfebedürftigen angespart oder auch vom Leistungsträger im Voraus für den gesamten Bewilligungszeitraum erbracht werden. Außerdem wird von Leistungsträgern für privat nutzbare Schülerfahrkarten bundesweit einheitlich „nur“ noch ein Eigenanteil in Höhe von fünf Euro angesetzt.
Eine weitere Änderung betrifft die Klassenfahrten beziehungsweise Schulausflüge bedürftiger Kinder. Bisher rechnete der zuständige Leistungsträger die Kosten direkt mit dem Anbieter ab. Insoweit die Fahrten jedoch von den Eltern selbst organisiert wurden, es also überhaupt gar keinen Anbieter gab, gestaltete sich eine Kostenübernahme als ausgesprochen schwierig. Daher darf der Bedarf jetzt auch in Form einer Geldleistung gedeckt werden, wenngleich dies keine grundsätzliche Abkehr vom Sachleistungsprinzip darstellt.