Die Einführung des Kindergeldes in Deutschland lässt sich auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zurückführen. Ursprünglich wurde das Kindergeld 1954 eingeführt, um Familien zu entlasten und die wirtschaftliche Stabilität nach dem Krieg zu fördern. Die erste gesetzliche Regelung sah eine monatliche Unterstützung für das dritte und jedes weitere Kind vor. Dieser Ansatz sollte die Geburtenrate anregen und Familien mit mehreren Kindern gezielt unterstützen. Die Einführung war Teil eines umfassenderen sozialpolitischen Programms der jungen Bundesrepublik, das darauf abzielte, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und soziale Ungleichheiten zu verringern. Über die Jahre hinweg wurde das Kindergeld immer wieder reformiert und ausgeweitet, um den sich wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden.
Ziele und Zweck des Kindergeldes
Das Kindergeld verfolgt mehrere Ziele. In erster Linie dient es dazu, die finanzielle Belastung von Familien zu verringern und sicherzustellen, dass die Grundbedürfnisse von Kindern gedeckt sind. Dies umfasst Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Bildung und Freizeitaktivitäten. Durch die Bereitstellung einer regelmäßigen finanziellen Unterstützung trägt das Kindergeld dazu bei, die Chancengleichheit von Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft zu fördern. Die Höhe und die Berechnung des Kindergeldes hat sich über die letzten immer weiter erhöht sowie optimiert. Ein weiteres wichtiges Ziel des Kindergeldes ist die Bekämpfung von Kinderarmut. Trotz des Wohlstands in Deutschland leben viele Kinder in finanziell schwierigen Verhältnissen. Das Kindergeld hilft, diese Situation zu entschärfen, indem es den Familien ein zusätzliches Einkommen bietet, das speziell für die Bedürfnisse der Kinder vorgesehen ist.
Zusätzlich dient das Kindergeld als Instrument der Familienpolitik, das Anreize für Familiengründungen schaffen soll. Durch die finanzielle Unterstützung wird die Entscheidung für Kinder erleichtert, was langfristig positive Auswirkungen auf die demografische Entwicklung und die soziale Stabilität des Landes haben kann.
Zusammenhang zwischen Kindergeld und Bürgergeld
Das Kindergeld steht in einem engen Zusammenhang mit anderen sozialen Leistungen, insbesondere mit dem Bürgergeld, sprich Arbeitslosengeld II. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung, die den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und deren Familien sichert. Da das Kindergeld als Einkommen der Familie betrachtet wird, wird es auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet. Dies bedeutet, dass Familien, die Bürgergeld, oder ehemals Hartz 4, beziehen, zwar weiterhin Kindergeld erhalten, dieses jedoch von ihren Bürgergeld-Leistungen abgezogen wird. Die Anrechnung des Kindergeldes auf das Bürgergeld soll verhindern, dass Doppelzahlungen erfolgen, und sicherstellen, dass die staatliche Unterstützung zielgerichtet und bedarfsgerecht erfolgt. Trotz dieser Anrechnung bleibt das Kindergeld eine wichtige Leistung für Familien, die keine oder nur geringe weitere Einkünfte haben, da es eine direkte finanzielle Unterstützung bietet, die unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gewährt wird.
Kindergeldauszahlung und Antragstellung
Die Kindergeldauszahlung erfolgt monatlich durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Ab Januar 2023 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 250 Euro, für das dritte Kind 235 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro pro Monat. Dies wurde im Jahr 2024 so beibehalten.
Um Kindergeld zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag kann schriftlich oder online eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung des Kindergeldes in der Regel erforderlich:
- Die Geburtsurkunden der Kinder
- Die Steueridentifikationsnummern der Kinder und der Eltern
- Der Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde)
- Gegebenenfalls Nachweise über den Aufenthaltsstatus (bei ausländischen Staatsbürgern)
Nach der Antragstellung prüft die Familienkasse die Unterlagen und entscheidet über die Bewilligung des Kindergeldes. In der Regel erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Das Kindergeld ist eine zentrale soziale Leistung in Deutschland, die Familien finanziell unterstützt und zur Bekämpfung von Kinderarmut beiträgt. Seit seiner Einführung in den 1950er Jahren hat es sich als wichtiges Instrument der Familienpolitik etabliert und wurde kontinuierlich angepasst, um den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden. Trotz der Anrechnung auf das Bürgergeld bleibt das Kindergeld eine essenzielle Unterstützung für viele Familien. Die Antragstellung ist relativ unkompliziert und kann sowohl schriftlich als auch online erfolgen, wodurch sichergestellt wird, dass die Unterstützung möglichst vielen berechtigten Familien zugutekommt.