Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte trafen sich in der vergangenen Woche zu ihrer alljährlichen Konferenz, an der auch Vertreter des Bundesarbeitsministeriums sowie der Präsident des Bundessozialgerichts teilnahmen. Dabei verliehen die Gerichtspräsidenten erneut ihre Sorge über die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit Ausdruck.
So seien insbesondere die erstinstanzlichen Gerichte einiger neuer Bundesländer aufgrund der anhaltenden Hartz IV Klagewelle jenseits der vertretbaren Grenze überlastet. Damit würden erhebliche Verlängerungen bei der Verfahrensdauer einhergehen.
„Die Konferenz sieht diese Entwicklung mit großer Besorgnis“, heißt es einer gemeinsamen Erklärung. Die Richter betonten in diesem Zusammenhang, dass dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nun einmal Rechnung getragen werden müsse. Ebene dieses erfordere eine durchweg angemessene Ausstattung aller Gerichte, um regionalen Nachteile für den Rechtsschutz suchenden Bürger zu vermeiden.