Einem Zeitungsbericht zufolge sind im vergangenen Jahr 2008 mehr Kontodaten von Sozialleistungsbeziehern abgefragt worden als im Jahr zuvor.
Die Thüringer Allgemeine berichtet unter Berufung auf Informationen des Bundesfinanzministeriums davon, dass sich die Zahl der Abfragen verfielfacht hat. So seien im letzten Jahr 2100 Überprüfungen durchgeführt worden. Im Vergleich dazu habe die Anzahl der Konto-Abfragen im Jahr 2007 bei lediglich 300 Fällen gelegen.
Seit dem Jahr 2007 dürfen Jobcenter, Sozial-und Bafög-Ämter sowie Wohngeldstellen mit Hilfe des Bundeszentralamts für Steuern im Verdachtsfall des Leistungsmissbrauchs Kontonummer, Namen und Geburtsdaten des Kontoinhabers von einer Bank abfragen.