Anders als es noch im vergangenen Sommer aus nahezu allen politischen Richtungen zu vernehmen war, wird es auch im Sommer 2010 zu einer Einkommensanrechnung vom Einnahmen aus Ferienjobs auf Leistungen des ALG II kommen.
Nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung sei mit einem Abschluss der zu angekündigten Neuregelung der Zuverdienstgrenzen beim Bezug von ALG II bis zum Sommer nicht zu rechnen. Vielmehr beginne die zuständige Kommission erst ende März überhaupt mit den notwendigen Vorarbeiten.
Neben der anstehenden Reform der Organisation der Jobcenter und der Regelsätze stellt die Neuordnung der Zuverdienstmöglichkeiten das dritte, zur Zeit noch offene Reformvorhaben mit Bezug zu den Leistungen des SGB II dar.
Nachtrag: Inzwischen besteht eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs, die ab Juni 2010 in Kraft tritt.