Im Rahmen der Verhandlungen um das sogenannte zweite Konjunkturpaket wurde am Montagabend in Berlin eine Einigung zwischen SPD und CDU erzielt.
Als beschlossen angesehen werden kann damit, neben einer Senkung der vor Kurzem erst erhöhten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5% auf 14,9%, einer Senkung des Eingangssteuersatzes um 1% und einer Erhöhung des Grundfreibetrags von bisher 7.664 Euro auf 8.004 Euro (wohl alles ab 01. Juli 2009) unter anderem auch der sogenannte Kinderbonus.
Der Kinderbonus umfasst eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für jedes Kind für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Damit liegt der Kinderbonus unter dem von der SPD ursprünglich angestrebten Betrag von 200 Euro je Kind. Bisher nicht kommuniziert wurde, innerhalb welcher Altersgrenzen der Kinderbonus gezahlt wird. Denkbar ist eine Verknüpfung des Kinderbonus mit dem Bestehen eines Kindergeldanspruches. Ebenfalls fraglich ist bislang, inwiefern eine Anrechnung des Kinderbonus auf Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II erfolgt.
Neben dem Kinderbonus ist auch eine Erhöhung der ALG II Regelleistung für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren geplant. Diese erhalten danach ab 01.07.2009 70% statt wie bisher 60% der vollen Regelleistung.
Neben den genannten Punkten umfasst das Konjunkturpaket, das ein Gesamtvolumen von rund 50 Milliarden Euro ausmacht, auch die im Vorfeld diskutierte Abwrackprämie sowie Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 18 Milliarden Euro. Zudem ist ein weiterer „Rettungsschirm“ für Unternehmen in Planung.
Nachtrag: Inzwischen ist bekannt, dass der Kinderbonus für alle Kinder gezahlt wird, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Zahlung erfolgt wohl ohne vorherigen Antrag gemeinsam mit dem Kindergeld. Die Auszahlung soll im März oder April 2009 erfolgen. Der einmalig gezahlte Kinderbonus wird nach Aussagen der Bundesregierung nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet, aber bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.
Nachtrag II (16.02.2009): Nach der inzwischen erfolgten Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes steht auch fest, dass der Kinderbonus (ebenso wie das Kindergeld) auf Barunterhaltsleistungen des Kindesunterhalts angerechnet wird. Keine Anrechnung erfolgt auf Unterhaltsvorschussleistungen.