Ab dem 1. Januar 2009 können hilfebedürftige Berliner den Berlinpass nutzen. Gegen Vorlage des Berlinpasses sollen finanziell schlechter gestellte Hauptstädter ermäßigt Zugang zu Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bekommen.
Einen Anspruch auf den Pass haben Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung sowie Asylbewerber. Den Ausweis erhalten diese Personen bei den Bürgerämtern der Bezirksämter bzw. Asylbewerber bekommen ihn in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber. Dort muss ein Passfoto, der Bescheid vom Job Center oder vom Sozialamt und der Personalausweis (bei Asylbewerbern die Aufenthaltsgenehmigung) vorgelegt werden. Der Pass bleibt so lange wie der jeweilige Bewilligungsbescheid gültig, kann bis zu zwei Mal verlängert werden und ist zudem kostenlos.
„Wir wollen viele kulturelle Angebote für die Betroffenen diskriminierungsfrei zugänglich machen“, erläuterte eine Sprecherin der Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke).
Ermäßigungen gibt es mit dem Berlinpass zum Beispiel für die Philharmonie, die Berliner Bäderbetriebe, für Sportvereine (Hertha BSC, Alba Berlin,1. FC Union) oder den Tierpark Friedrichsfelde. Sogar kostenlos ist gegen Vorlage des Ausweises der Eintritt in einige Museen der Stadt, die Nutzung der öffentlichen Bibliotheken sowie die Mitgliedschaft in Sportvereinen.