Ein Student hatte die Sparkonten seiner Oma verschwiegen und verlor deswegen nun auch den Anspruch auf BAföG. Damit wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in seinem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 12 S 2539/06) die Klage des Stuttgarters ab.
Konkret hatte der Student über einen Zeitraum von mehreren Jahren BAföG in Höhe von insgesamt etwa 14.000 Euro erhalten. Allerdings verschwieg er dabei, dass er im Besitz mehrerer Sparkonten war. Das Gesamtguthaben auf diesen Sparkonten belief sich auf etwa 21.000 Euro.
Das Studentenwerk kam dem Studenten durch einen Datenabgleich auf die Schliche. Dieser hatte nämlich mehrere Freistellungsaufträge für seine Zinserträge gestellt. Der Student begründete daraufhin die Nichtangabe damit, dass das Geld von seiner Großmutter stamme. Sie habe die Konten für ihn angelegt, habe aber auch nach wie vor Zugriff auf das Geld. Zudem habe seine Großmutter es ihm als “wirtschaftliche Eigentümerin“ der Ersparnisse strickt untersagt, dass gesparte Geld für seine Ausbildung und seinen Lebensunterhalt zu verwenden.
Von dieser Argumentation des Klägers ließen sich allerdings weder das Verwaltungsgericht noch der Verwaltungsgerichtshof überzeugen.