Der Deutsche Bundesrat plant die Zuganghürden für den Erhalt von Beratungshilfe, dem Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Rechtsstreit, zu erhöhen und im Zuge dessen die Zuzahlung für anwaltliche Beratungstätigkeiten von bisher 10 Euro auf 30 Euro zu erhöhen.
Vorgesehen ist ebenfalls eine für die Bewilligung des Antrags notwendige Einwilligung in die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die bei anderen Behörden zum Antragsteller vorliegen.
Das Ausgabevolumen für Leistungen der Beratungshilfe liegt derzeit bei etwa einem Euro pro Kopf und Jahr und erreicht damit vergleichsweise geringe 86 Millionen Euro jährlich.
Scharfe Kritik klang zu diesen Plänen von Deutschen Anwaltsverein (DAV) im Rahmen des 67. Deutschen Juristentages in Erfurt an. Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV teilte mit, diese Summe lasse sich nicht weiter zusammenkürzen. Zudem müsse sich der Gesetzgeber fragen, warum sich zahlreiche Betroffene erfolgreich vor Gericht gegen komplexe Gesetze, wie beispielsweise die Hartz IV Gesetzgebung, wehren würden. Die Anwaltschaft sei jedenfalls bereit diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Beitrag wie bisher weiter mit geringster Kostendeckung fortzusetzen.