Ein von der SPD in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass das geplante Betreuungsgeld für Kinder nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
In jenem Gutachten spricht der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland unter anderem von einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Sinne des Art. 3 Abs 1 Grundgesetz (GG), insoweit Eltern eine Prämie für die Nichtinanspruchnahme steuerfinanzierter Kitas erhalten würden. Schließlich bekomme man für die unterlassene Nutzung von ebenfalls steuerfinanzierten Autobahnen oder Theatern auch keine staatliche Leistung.
Darüber hinaus werde mit dem Betreuungsgeld „die überkommene Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern verfestigt“, weshalb ein Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Frau und Mann gemäß Art. 3 Abs. 2 GG zu erkennen sei.
Außerdem liege eine Verstoß gegen die sogenannte Betreuungsfreiheit von Eltern nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz vor, da Eltern derzeit eben noch nicht wählen könnten, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder nicht. Dies wäre erst gegeben, wenn genügend Kita-Plätze existieren würden.