Eine Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS), die von öffentlich-rechtlichen Fernsehsender MDR beauftragt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die im Regelsatz enthaltenen Anteile für die Begleichung der durchschnittlich für Strom anfallenden Kosten nicht ausreichend sind.
Der aktuelle Hartz IV Regelsatz enthält Anteile für Strom in Höhe von 321,80 Euro pro Jahr. Dem gegenüber steht beispielsweise beim günstigsten Stromanbieter in Sachsen ein Kostenaufkommen in Höhe von 435,50 Euro für einen Singlehaushalt. Dies würde zu einem rechnerischen Stromschuldenaufkommen von 113 Euro pro Jahr in einem sächsischen Ein-Personen-Haushalt führen. Bei Haushalten mit mehr als einer Person können sich der Studie zufolge die jährlich angehäuften Stromschulden schnell vervielfachen.
Erschwerend kommt für viele Betroffene hinzu, dass ihnen aufgrund von Bonitätsvorgaben faktisch ein Wechsel zu günstigeren Stromanbietern versagt ist und daher Strom von den oftmals teureren Grundversorgern bezogen werden muss.