Bert Rürup, ehemaliger Wirtschaftsweiser und Rentenexperte, forderte in einem Gespräch mit der Zeitung „Handelsblatt“ die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, „dass niemand allein aufgrund von langer Arbeitslosigkeit eine Rente unter Sozialhilfeniveau erhält“.
Dies soll nach Ansicht von Rürup gewährleistet werden, indem die Bundesagentur für Arbeit für Zeiten, in denen Personen Arbeitslosengeld II beziehen, Beiträge an die Rentenversicherung abführt.
Bis Ende des Jahres 2010 wurde ein solcher Beitrag zur Rentenversicherung beim Bezug von Arbeitslosengeld II geleistet. Aufgrund der Änderung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011, die zum Januar 2011 in Kraft trat, wurden die Rentenzahlungen jedoch vollständig eingestellt.
Die Gewerkschaften hingegen fordern eine Zahlung von Rentenbeiträge nach dem Modell, das beim Bezug von Arbeitslosengeld I zur Anwendung kommt. Hierbei werden Rentenleistungen auf Basis von 80% des letzten Bruttolohns erbracht.