Da ist es wenig verwunderlich, dass sich einige Landesregierungen Gedanken machen, wie man den Hartz-IV-Empfängern das Leben etwas einfacher machen kann.
Vier Bundesländer auf dem Vormarsch
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der eine Überarbeitung der Hartz-IV-Regeln einfordert.
Zu den wichtigsten Themen des Vorschlages gehören eingeschränkte Strafen und Leistungskürzungen sowie die Möglichkeit auf größeres Privateigentum. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr beschlossen hat, dass Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent verfassungswidrig sind, wird der neue Vorstoß der vier Bundesländer hoffentlich auf offene Ohren stoßen.
Die Konsequenzen des Urteils aus Karlsruhe lassen nämlich noch zu wünschen übrig und Jobcenter in ganz Deutschland sind noch immer stark angehalten bei Meldeversäumnissen oder anderen Pflichtverletzungen strenge Sanktionen zu verhängen.
Dieses Vorgehen soll laut des neuen Vorschlages nun stark abgemildert werden, wobei auch die vier Bundesländer mit sogar noch härteren Strafen für Totalverweigerer drohen, was Probleme mit dem Urteil des Verfassungsgerichts hervorrufen könnte.
Die Länder haben das Urteil aber im Blick und versprechen die Regelungen mit der geplanten Reform nun verfassungssicher zu gestalten.
Was sind die konkreten Vorschläge der Reform?
In Einklang mit dem Urteil aus Karlsruhe sieht der Vorschlag vor, dass Leistungen nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen. In einem anderen Vorstoß wird allerdings erwähnt, dass Hartz-IV-Empfänger, die sich komplett verweigern und beispielsweise eine zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen völlig von Leistungen ausgeschlossen werden können.
Wie sich das mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Einklang bringen lässt bleibt dabei erst einmal fraglich.
Neben milderen Sanktionen schlagen die vier Bundesländer auch vor, dass Hartz-IV-Empfängern zukünftig ein höheres Privatvermögen erlaubt sein soll. Dazu gehört ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag, höhere Freibeträge für Einkommen durch Erwerbsaufstockung und schließlich auch ein besserer Vermögensschutz für Grundstücke.
Die Vorschläge der einzelnen Bundesländer sind erst einmal nur genau das – Vorschläge. Und dabei bleibt es fraglich, ob derartige neue Regelungen irgendwann wirklich in Kraft treten.
Fakt ist allerdings auch, dass wir uns in einer noch nie dagewesenen Situation befinden, in der den verletzlichsten Mitgliedern der Gesellschaft ein besonderer Schutz zukommen sollte, weshalb die Vorschläge der vier Bundesländer ein willkommener Vorstoß sind.
Neue Regelsätze ab 2021
Bereits beschlossen ist eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn des neuen Jahres, die sich je nach Lebenssituation mit einem bis 45 Euro mehr pro Monat bemerkbar macht.
Die geringste Anhebung von nur einem Euro pro Monat gibt es dabei für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren wobei Jugendliche von 14 bis 18 Jahren mit 45 Euro mehr pro Monat bedacht werden. Gerade in Zeiten, in denen immer wieder die Gefahr besteht, dass Schulen geschlossen werden und der Unterricht vornehmlich online stattfindet, sind Erhöhungen der Bezüge für Kinder im Schulalter sicherlich unumgänglich.
Leider ist es immer noch so, dass Bildungs- und Teilhabepakete nicht wirklich bei den Kindern ankommen. Die Pakete sind zur Unterstützung beim Kauf von Schulessen, Schulmaterialien, Klassenfahrten und auch für die Mitgliedsgebühren in Sportvereinen gedacht. Aber lange und komplizierte Antragsverfahren und hoher Verwaltungsaufwand sorgen immer noch dafür, dass sich viele Familien gar nicht erst an die Anträge heranwagen.
Reformen sind bitter notwendig
Neue Vorschläge und Ideen beim Thema Hartz IV sind sicherlich unumgänglich und auch ein wichtiges Thema. Gerade in Zeiten, in denen zwischenmenschliche Kontakte gezwungenermaßen immer weiter eingeschränkt werden und Dinge wie Meldepflicht und persönliches Vorsprechen im Jobcenter immer wieder zu einem schier unüberwindbaren Widerspruch werden.
Hier wäre eine digitale Reform notwendig, sodass Antragssteller die meisten Dinge online erledigen können. Und hier sollten den Hartz-IV-Empfängern auch die notwendigen Tools zur Verfügung gestellt werden, ohne Angst, dass die Zeit nur für neue Casinos oder anderen unliebsamen Zeitvertreib verschwendet wird.
Die Situation während Corona hat uns gezeigt, dass Deutschland beim Thema digitaler Fortschritt immer noch hoffnungslos hinter anderen Nationen hinterherhinkt. Das gilt nicht nur für Schulen und Universitäten, sondern auch für Behördengänge, die derzeit oft nicht möglich sind.
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen
Die Vorschläge der vier Bundesländer sind sicherlich nicht nur ein Ergebnis unserer derzeitigen Situation, aber wenn die Corona-Krise fortschrittliche Reformen beschleunigen kann und dafür sorgt, dass sich auch die Politik Gedanken darüber macht, wie man das alltägliche Leben besser an eine gar nicht alltägliche Situation anpassen kann, sollte dies unbedingt begrüßt werden.
Genauso wie es für alle Bürger schwierig ist, sich an die neuen Umstände zu gewöhnen, sollte es auch Hartz-IV-Empfängern einfacher gemacht werden, sich in dieser Situation zurechtzufinden. Dazu gehört auch, sie nicht noch weiter vom gesellschaftlichen Leben abzuschneiden.
Heutzutage sollte Zugang zum Internet und zu neuen Medien zur Grundversorgung gehören und mildere Sanktionen, die dafür sorgen, dass niemand auf der Strecke bleibt, könnten ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.