In Brandenburg muss kein Kind aus einer Hartz-IV-Familie bei einer mehrtätigen Klassenfahrt zu Hause bleiben, weil das Geld für die Deckung der Kosten der Klassenfahrt fehlt.
Die Kosten, welche durch eine mehrtätige Klassenfahrt entstehen, werden in jedem Fall durch die Träger der Grundsicherung bezahlt. Das antwortete die Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage.
Immerhin lägen die Kosten für eine mehrtätige Klassenfahrt im Schnitt bei etwa 115 bis 140 Euro. Solche Sonderbelastungen seien mit den knappen Mitteln aus dem Arbeitslosengeld II kaum zu finanzieren, so Ziegler. Daher stünden einmalige Beihilfen für solche Fälle bereit. Nach einem entsprechenden Antrag könnten diese Beihilfen sofort gestellt werden.