In einer emotionalen Situation im Jobcenter, in der die Sachbearbeiter aus Sicht des Betroffenen besonders unverschämt oder abweisend handeln, ist die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oft nicht weit.
Aber was genau ist eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und hilft diese wirklich gegen unangebrachtes Verhalten vonseiten des Jobcenters?
Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Es handelt sich bei der Dienstaufsichtsbeschwerde um einen Rechtsbehelf, mit dem Betroffene das dienstliche Verhalten Behördenmitarbeiters, genauer gesagt eines Amtsträgers, rügen kann. Mehr über die genauen Ziele einer solchen Beschwerde erfahren Sie bei www.juraforum.de.
Der klassische Rechtsweg – in der Regel bestehend aus Widerspruch und wenn nötig Klage vor dem Sozialgericht – gegen Bescheide oder sonstige vorgenommene oder unterlassene Handlungen des Jobcenters wird von der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht verdrängt. Er kann und sollte bei Aussicht auf Erfolg daher vorrangig genutzt werden.
Für die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde müssen weder eine Frist noch eine besondere Form gewahrt werden. Adressat ist entweder die Zuständige Aufsichtsbehörde oder der Dienstvorgesetzte des jeweiligen Mitarbeiters. Die zuständige Aufsichtsbehörde der Jobcenter ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass seine die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausübt. Je nach rechtlicher Ausgestaltung des jeweiligen Jobcenters kann jedoch auch die zuständige Landesbehörde die Dienstaufsicht führen.
Formal handelt es sich bei der Dienstaufsichtsbeschwerde um eine besondere Art der Petition. Daneben bestehen noch weitere form- und fristlose Rechtsbehelfe, zum Beispiel die Sachaufsichtsbeschwerde in Fällen, in denen eine Entscheidung in der Sache gerügt wird.
Was bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jobcenter-Sachbearbeiter?
Viele Juristen sagen die Dienstaufsichtsbeschwerde sei nicht nur form- und fristlos sondern auch meist “fruchtlos” – soll heißen: Sie bringt dem Betroffenen meist kein Ergebnis.
In der Praxis kann es jedoch passieren, dass bei Vorliegen eines Fehlverhaltens des Jobcenter-Mitarbeiters arbeitsrechtliche oder beamtenrechtliche Konsequenzen drohen. Ob dies der Fall ist, hängt auch vom bisherigen Verhalten der jeweiligen Person unter von der Intensität der Verfehlung ab.
Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf einen Bescheid über den Ausgang der Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine besondere Frist zur Bescheidung ist dabei nicht vorgesehen. Ebenfalls kein Anspruch besteht hinsichtlich einer näheren Begründung des Ergebnisses.
Darf man mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen?
Die rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel kann als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar sein. Nicht strafbar ist hingegen die Ankündigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn tatsächlich ein dienstliches Fehlverhalten des jeweiligen Mitarbeiters vorliegt.
Hier ist besonnenes Nachdenken angebracht. Nicht jede Aussage, die einem selbst nicht gefällt, ist als ein solches Fehlverhalten anzusehen.
Allerdings kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs von einem Behördenmitarbeiter unter Umständen aufgrund seiner beruflichen Position erwartet werden, dass dieser Drohung mit einer (unberechtigten) Dienstaufsichtsbeschwerde standhält (BGH 5 StR 4/92, NStZ 1992, 278).