Mit Hilfe des Strafrechts versucht die Bundesagentur für Arbeit derzeit gegen Online-Kommentare vorzugehen, die sich auf Nachrichten im Zusammenhang mit der Tötung einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss im September 2012 beziehen.
Die etwa 40 gestellten Strafanzeigen beziehen sich in erster Linie auf Kommentare, die auf den Plattformen Youtube, Facebook und Twitter veröffentlicht wurden. Nach einem Bericht des Heise-Verlags wurden Internetplattformen möglicherweise gezielt nach Äußerungen mit Bezug auf die Tat im Jobcenter Neuss durchsucht.
Nach Auffassung von Frank-Jürgen Weise erfüllten die in Rede stehenden Kommentare Straftatbestände wie die öffentliche Aufforderungen zu Straftaten, üble Nachrede, Beleidigung oder Volksverhetzung. Die BA kündigte an, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Verfasser zur Verantwortung zu ziehen.
Die konkreten Inhalte der angegriffenen Kommentare sind derzeit nicht bekannt. Ebenso ist es fraglich, ob und vor allem wann von den jeweiligen Betreibern der genannten Online-Plattformen Informationen über die Urheber herausgegeben werden, wenn sich diese nicht aus dem jeweiligen Profilinhalt ermitteln lassen.