Nach Informationen der „Rheinischen Post“ plant die Unionsfraktion im Bundestag, künftig sowohl den Elterngeldanspruch als auch den Anspruch auf das geplante Betreuungsgeld an die Wahrnehmung der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt zu koppeln. Momentan unterscheidet sich die dahingehende Vorgehensweise noch von Bundesland zu Bundesland.
Die Neuregelung solle Koaltionskreisen zufolge zusammen mit dem Anfang 2013 angedachten Inkrafttreten des Betreuungsgeldgesetzes umgesetzt werden. Bereits im Frühjahr diesen Jahres enthielt der damalige Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld eben jene Klausel.
Infolge einer heftigen Intervention der CSU wurde sie allerdings vorläufig wieder aus dem Entwurf herausgenommen, obgleich das Bayerische Landeserziehungsgeld die Kopplung vom Leistungsgewährung und Vorsorge hingegen jetzt schon vorsieht.