Der oberste deutsche Sozialrichter Peter Masuch setzt sich im Bezug auf die Umsetzung der Hartz IV Gesetze für mehr Pauschalierungen ein.
„Wir leiden im Sozialgesetzbuch II unter der Last der Details. Der Gesetzgeber sollte viele Punkte vereinheitlichen, damit die Sozialgerichte der Flut der Einzelentscheidungen entgehen können“, erklärte der Präsident des Bundessozialgerichts in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Die gesetzliche Grundlage hierfür wäre nach Auffassung von Peter Masuch durchaus gegeben. Der Richter fügte hinzu, dass eine Pauschalierung nicht zulasten der Langzeitarbeitslosen gehen dürfe.
„Aber das müsste es auch nicht, weil dann weniger verwaltet und geprüft werden müsste und das ganze System effizienter wäre“, ist der BSG-Präsident überzeugt.
Zum jetzigen Zeitpunkt läge die Zahl der jährlich verschickten Hartz-IV-Bescheide bei 17 Millionen „Ein Prozent der Fälle landet vor Gericht. Das ist gar keine schlechte Quote, aber in Zahlen sind es 170.000 Fälle, die auf die Sozialgerichte einstürmen“, gab Masuch zu Bedenken.
Ferner steige die Zahl in der ersten Instanz weiter, auch wenn sie beim BSG stabil sei. „Und dennoch: Ein Viertel unserer Arbeit sind ausschließlich SGB-II-Sachen“, stellte der Sozialrichter klar.