Nach Angaben des DGB nahmen im Jahr 2006 die Widersprüche gegen Hartz IV Bescheide im Vergleich zum Vorjahr erheblich, nämlich um 5,6%, zu.
Danach legten rund 700.000 Betroffene Widerspruch gegen ihren Hartz IV Bescheid ein.
Insgesamt wurden im Jahr 2006 1,066 Million Widerspruchsverfahren gegen Bescheide im Bereich der sozialen Unterstützungsleistungen geführt.
Umstritten sind nach Angaben des DGB oftmals Fragen der Einkommensanrechnung und der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen des Arbeitslosengeld II.
Rund 40% der Widerspruchsverfahren führten zu dem Ergebnis, dass dem Widerspruch abgeholfen werde und damit dem Begehren des Leistungsberechtigten gefolgt. Rund 50% der Widersprüche wurden hingegen abgewiesen und die restlichen 10% auf andere Weise zur Erledigung gebracht.