Die Bundesregierung hat eine Kindergelderhöhung in Aussicht gestellt, die ungefähr 8 bis 10 Prozent betragen wird. Dieser Satz klingt im ersten Moment recht gut, wenn man jedoch etwas dahinter schaut, dann wird recht schnell klar, dass das Geld an den wahrhaft Bedürftigen vorbei geht. Rudolf Martens, der Forschungsleiter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands berichtete, dass das Kindergeld in den letzten Jahren massiv an Kaufkraft verloren habe und die geplante Erhöhung damit gerade einmal einen Ausgleich darstelle.
Noch schlimmer ist allerdings, dass die Kindergelderhöhung sowohl an Hartz IV-Empfängern als auch an Alleinerziehenden vorbeigeht, da der Zuschlag auf andere Leistungen angerechnet wird. Beim Bezug von Hartz IV- Leistungen würden diese genau um den Betrag der Kindergelderhöhung gesenkt und der Bezieher hätte wieder genau das gleiche Einkommen wie vorher. Alleinerziehende haben ähnliche Probleme, denn bei ihnen wird das Kindergeld voll auf die Unterhaltsleistungen angerechnet, die sie vom geschiedenen Elternteil erhalten.
Dagegen ist es häufig so, dass reichere Familien den Betrag von 154 Euro Kindergeld kaum wahrnehmen und auch von einer Erhöhung nicht viel haben. Die Stimmen werden deshalb lauter, das Kindergeld nach dem Einkommen gestaffelt auszuzahlen.