Nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen (SG) vom gestrigen Donnerstag stehen einem ALG II Bezieher höhere Unterkunftskosten zu, insoweit der Umzug in eine teurere Wohnung aufgrund dauerhafter Schmerzen beim Treppensteigen unumgänglich ist (Az.: S 25 AS 832/12 ER).
Im konkreten Fall ging es um eine an Knie- und Rückenproblemen leidende Hartz IV Empfängerin, welche die Treppen zu ihrer im vierten Stock gelegenen Wohnung nur noch unter Schmerzen bewältigen konnte. Das Jobcenter erachtete einen Umzug dennoch nicht für notwendig. Hiergegen setzte sich die Betroffene jedoch erfolgreich zur Wehr.
Dem SG zufolge würde auch ein Nichthilfebedürftiger umziehen, falls das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre. Insbesondere bei Vorliegen gesundheitlicher Probleme dürften die Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs nicht überzogen werden. Folglich müsse das Jobcenter die Kosten für die neue Wohnung übernehmen.