Nachdem bereits vor Monaten eine Anhebung des monatlichen Wohngeldsatzes um durchschnittlich 62 Prozent ab Januar 2009 beschlossen worden war, steht nunmehr fest, dass Wohngeldbezieher rückwirkend zusätzlich für das vierte Quartal 2008 eine Einmalzahlung zum Abfedern der steigenden Heizkosten erhalten. Daraus folgt rechnerisch ein Vorziehen der Wohngelderhöhung auf den 1.10.2008.
Die Kosten in Höhe von 120 Millionen Euro sollen zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz am 19. Dezember noch zustimmen.
Die geplante Einmalzahlung ist nach Haushaltsgröße gestaffelt. Dem Gesetzesentwurf nach erhält ein Einpersonenhaushalt einmalig 100 Euro sowie ein Zweipersonenhaushalt 130 Euro. Bei vier Haushaltsmitgliedern sind es 180 Euro, 5 Haushaltsmitgliedern stehen 205 Euro als Einmalzahlung zu und jede weitere zu berücksichtigende Person bekommt 25 Euro.
Voraussetzung für die Zahlung des zusätzlichen Betrages ist jedoch, dass für mindestens einen Monat zwischen Oktober 2008 und März 2009 Wohngeld bewilligt wurde. Einen gesonderten Antrag müssen die Wohngeldbezieher aber nicht stellen.