Einer Umfrage zufolge sind Familien mit Kindern im Vergleich zu Alleinstehenden beim Arbeitslosengeld benachteiligt. Das teilte nun das Institut für Weltwirtschaft mit.
Das Institut für Weltwirtschaft veröffentlichte am Montag seine Studie, welche unter anderem zeigt, dass Haushalte mit mehreren Personen durch die Hartz-IV-Regelungen besonders benachteiligt werden.
Per Internet-Umfrage hatten die Autoren der Studie die Verteilungsgerechtigkeit der Hartz-IV-Zahlungen untersucht. Dabei stellten sie fest, dass es eine große Lücke zwischen dem Lebensstandard der Singlehaushalte und der Haushalte mit Kindern gibt.
Wie der Ko-Autor der Studie, Ulrich Schmidt, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte, liege das einer Familie mit drei Kindern gewährte Arbeitslosengeld II etwa 15 Prozent unter dem in der Studie ermittelten tatsächlichen Bedarf dieser Familie. Alleinstehende erhalten zurzeit im Schnitt eine Unterstützungsleistung von etwa 700 Euro.
Des Weiteren heißt es laut der Studie, dass die Zahlungen die Anreize zur Arbeitsaufnahme, insbesondere bei Beziehern in Familien mit Kindern, in erheblichem Umfang eingeschränkt werden. Sei beispielsweise in einer Familie mit fünf Personen nur ein Erwachsener ganztägig berufstätig, müsse man diesem ein Bruttoeinkommen von mindestens 2567 Euro anbieten, damit sich die Arbeit und der Verzicht auf Arbeitslosengeld II für ihn lohne, so Schmidt.
Damit stehe die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik laut Schmidt von einem Dilemma. Würden die Arbeitslosengeld-II-Leistungen für Familien mit Kindern an den ermittelten Bedarf angepasst, verringerten sich die Anreize, sich eine Arbeit zu suchen. Senke man dagegen die Arbeitslosengeld-II-Zahlungen, klaffe eine noch größere Lücke bei den Bedürfnissen der Leistungsempfänger.
In der Studie wird daher empfohlen, den bedürftigen Familien mit Kindern verstärkt den Zugang zu kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten zu eröffnen. Man könne zudem auch darüber nachdenken, so Schmidt, die Arbeitslosengeld-II-Zahlungen auf der einen Seite zu erhöhen und auf der anderen Seite zugleich die Sanktionspraxis zu verschärfen, für den Fall, dass Leistungsempfänger zumutbare Arbeitsangebote ausschlagen.