Eigentlich waren die Zahlungen des 2005 eingeführten Kinderzuschlags ursprünglich auf 36 Monate befristet. Von dem Ablauf dieser Frist wären nun aktuell 40.000 Kinder betroffen gewesen. Die Frist wurde nun aber aufgehoben.
Aufgrund der nun ablaufenden Frist sah man Handlungsbedarf. So beschloss das Kabinett die Aufhebung der Frist. Wäre dies nicht passiert, hätten Anfang Januar 2008 die ersten Betroffenen die Anträge neu stellen müssen. Die aktuelle Regelung sieht nun vor, dass der Kinderzuschlag für Niedrigverdiener auch 2008 ohne Befristung weiter ausgezahlt wird.
Aktuell wird der Kinderzuschlag an mehr als 120.000 Kinder gezahlt. Derzeit plant die Regierung allerdings eine Änderung des Kinderzuschlags. Mit den geplanten Änderungen möchte man erreichen, dass die Zahl der Berechtigten mehr als verdreifacht wird.
Mit dem Beschluss und der weiteren Auszahlung für 2008 ohne Befristung möchte man insbesondere Zeit für die geplanten neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut gewinnen.
Geringverdiener, die zwar Arbeit haben, mit dem durch die Arbeit verdienten Geld allerdings nur sich selbst, nicht aber ihre Kinder versorgen können, erhalten vom Staat in Form des Kinderzuschlages Unterstützung. Damit soll verhindert werden, dass Eltern nur aufgrund der Versorgung ihrer Kinder auf Unterstützung durch Hartz IV angewiesen sind.
Die Betroffenen erhalten für jedes Kind pro Monat höchstens 140 Euro. Dieser Zuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Dagegen haben Bezieher von Hartz IV allerdings keinen Anspruch auf diesen Kinderzuschlag. Grund ist, dass deren Kinder schon berücksichtigt sind und 60 bis 80 Prozent der Erwachsenen-Regelsätze als Unterstützung erhalten.