Die Debatte um eine Anhebung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, hier insbesondere für ältere Bezieher, ist immer noch im vollen Gange. Besonders der Chef der SPD, Kurt Beck, macht sich für eine Anhebung der Bezugsdauer stark. Für die SPD besteht darüber hinaus aktuell aber offenbar kein weiterer Handlungsbedarf, auch nicht bei der Vermögensanrechnung für Hartz-IV-Bezieher.
Das zumindest kann man aus den Äußerungen des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD, Olaf Scholz, entnehmen. Dieser sagte am Mittwoch gegenüber Journalisten, dass die Freibeträge, welche bei der Anrechnung beim Arbeitslosengeld für das zu verschonende Vermögen gelten, weitaus höher lägen, als gemeinhin angenommen werde.
Zuvor äußerte er sich über die zurzeit herrschende Debatte über die Anhebung der Bezugsdauer für Bezieher des Arbeitslosengeldes I. Die SPD wolle, so Scholz, die Bezugsdauer für ältere Bezieher des Arbeitslosengeldes I auf bis zu 24 Monate verlängern. Auf die Frage, ob auch eine Korrektur bzw. Anhebung und Verbesserung des Schonvermögens bei Hartz-IV geplant sei, antwortete Scholz, dass es aktuell keinerlei Vorschläge in diesem Zusammenhang gebe.
Zurzeit gelten bei Hartz-IV verschiedene Freibeträge. Beim Vermögen, welches für die Altersvorsorge bestimmt ist, werden aktuell 250 Euro pro Lebensjahr nicht mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II verrechnet. Weiterhin gelten noch 150 Euro an sonstigem Vermögen, welches nicht verrechnet wird. Hierbei gilt aber ein Höchstbetrag von 26.000 Euro für einen 65-Jährigen.
Außerdem wird gespartes Vermögen aus Riester-Verträgen ebenfalls nicht angerechnet. Weiterhin bleiben auch selbst genutzter Wohnraum und ein Auto pro Person unangetastet. Freibeträge gibt es auch für hilfebedürftige minderjährige Kinder. Pro Kind gilt hier ein Freibetrag in Höhe von 3100 Euro.