Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt sich im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten ALG II Neuberechnung für weitergehende Ermittlungsgrundlagen ein.
So müssten neben der Einkommens- und Verbraucherstichprobe auch Studien aus den Bereichen Bildung und Gesundheit einbezogen werden. Dies gelte insbesondere für den Bedarf von Kindern und Jugendlichen.
SoVD-Präsident Bauer kritisierte, dass sich die Neuberechnung bisher ausschließlich am Konsumverhalten im unteren Einkommensbereich orientieren würde. Der tatsächlichen Bedarf hingegen spiele hierbei nur eine sekundäre Rolle.
Nach Einschätzung des SoVD sind in deutschland 2,5 Millionen Kinder armutsgefährdet. Speziell Kinder von Alleinerziehenden und aus Familien mit mehr als drei Kindern seien nach Worten des Verbands-Chefs betroffen. Folglich bestünde „enormer Handlungsbedarf“.