Wenn die Ehefrau ihr Studium wegen der Geburt eines Kindes abbricht und zu einem späteren Zeitpunkt eine weniger Gewinn versprechende Ausbildung macht, so wird dadurch im Falle einer Scheidung der Ehegattenunterhalt beeinflusst.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) hervor (Az.: 13 UF 28/09).
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine mittlerweile von ihrem damaligen Ehemann geschiedene Frau ihr Lehramtsstudium aufgrund der Geburt des gemeinsamen Kindes abgebrochen. Sechs Jahre später durchlief sie eine Ausbildung zur Groß- und Einzelhandelskauffrau, konnte aber damit nicht das Einkommen einer Lehrerin erzielen.
Die Richter am OLG urteilten, dass ihr unterhaltspflichtiger Ex-Mann die negativen wirtschaftlichen Folgen auszugleichen habe, weil die infolge einer im Vertrauen auf eine bestehende Partnerschaft getroffene Entscheidung zum Kind von beiden Seiten getragen werden müsse.