Der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge wurden im Jahr 2012 gegen Bezieher des ALG II insgesamt 1,025 Millionen Sanktionen verhängt.
Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2011 einer Zunahme um 98.900 beziehungsweise 11 Prozent. Das die Anzahl der Sanktionen im Kalenderjahr 2012 die Millionengrenze überschreiten würde, war bereits im Oktober 2012 zu erwarten. Schon im Jahr 2011 (etwa 912.000) war eine deutliche Ausweitung der Sanktionen gegen ALG II Empfänger im Vergleich zu 2010 (etwa 830.000) zu beobachten.
„Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert“, gab BA-Vorstand Alt jedoch zu Bedenken. So sei der Anstieg etwa auf die mittlerweile intensivere Betreuung sowie auf die gute Arbeitsmarktlage zurückzuführen.
Hauptgrund für die Sanktionen waren Meldeversäumnisse, welche allein rund 70 Prozent aller Sanktionsgründe ausmachten. In 14 Prozent der Fälle lag der Grund für die Kürzung in einem Verstoß gegen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung. Aufgrund der Weigerung, eine vom Jobcenter als zumutbar angesehene Arbeit anzunehmen, wurden 13 Prozent aller Betroffenen sanktioniert.