Aufgrund der Koppelung an die Rentenentwicklung steigt mit den Renten zum ersten Juli 2008 auch der Regelsatz für Empfänger des Arbeitslosengeld II. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte die Erhöhung des Regelsatzes um 4 Euro pro Monat auf nunmehr 351 Euro monatlich.
Ebenso wie die vergangene Erhöhung des Regelsatzes im Jahr 2007 dürfte die Änderung zwar grundsätzlich begrüßt werden, aber auch kritische Stimmen aufkommen lassen. So fordern viele Verbände und Gruppierungen schon seit geraumer Zeit die Entkoppelung von ALG II Regelsatz und Rentenhöhe.
Vielmehr müsse eine Bindung an die Inflationsrate erfolgen, um Verluste der realen Kaufkraft auszugleichen.