Ab 1. Oktober 2008 treten die vom Kabinett beschlossenen Änderungen zum Kinderzuschlag in Kraft. Diese sollen dafür sorgen, dass Familien mit Kindern deutlich seltener von Leistungen nach Hartz IV abhängig sind als bisher, sofern sie selbst etwas dazu beitragen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Während bis jetzt das Einkommen dieser Familien individuell geprüft wurde und es zu einer Ablehnung von bis zu 80% der Anträge auf den Kinderzuschlag kam, gelten ab 1. Oktober nur noch 2 Bedingungen für den Kinderzuschlag.
Das Mindesteinkommen, welches aus eigener Kraft erzielt wird, muss bei Alleinerziehenden 600 Euro betragen und bei Familien mit Kindern 900 Euro. Darüber hinaus muss durch den Kinderzuschlag im konkreten Fall eine Hilfsbedürftigkeit verhindert werden können.
Zusammen mit der Erhöhung des Wohngeldes, die zum 01. Januar 2009 in Kraft trifft, werden lauf Bundesfamilienministerin Ursula van der Leyen über 150.000 Kinder mehr erreicht als bisher. Auf diese Weise könne die Abhängigkeit von Sozialleistungen über mehrere Generationen hinweg verhindert werden. Von Seiten der Regierung wird ab dem Jahr 2009 mit Mehrbelastungen für den Haushalt in Höhe von 252 Millionen Euro brutto jährlich gerechnet.