Um das Geld wird seit jeher bei Hartz 4 gestritten. Dies wird sich beim Bürgergeld auch nicht ändern. Somit könnte der Optimismus seitens der Ampelkoalition schnell verfliegen. Schließlich steht man erneut in der Kritik. Die Linke forderte die Bescheide der Rückforderungen bei Hartz 4 an. Diese hatten es wahrlich in sich. In Summe waren es 1,9 Milliarden Euro, die von den Arbeitsämtern zurückgefordert werden müssten. Wenn man alle Leistungsempfänger zusammenrechnet, wäre dies ein Schnitt von 524 Euro pro Person, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Bagatellgrenze beim Bürgergeld soll Abhilfe schaffen
Damit man ein wenig an der Bürokratie bzw. Erbsenzählerei zurückschrauben kann, wurde beim Bürgergeld die Bagatellgrenze eingeführt. Diese besagt nämlich, dass erst Beträge ab 50 Euro zurückgefordert werden können. Bei dem damaligen Hartz 4 wurde nämlich jeder Betrag, mag es nur so klein gewesen sein, zurückgefordert und schriftlich angemahnt. Dieser hätte sogar wenige Cents betragen können. Spaltet das Bürgergeld die Gesellschaft also weiterhin? Dies wird die Zukunft zeigen. Schließlich können beim Bürgergeld noch keine fundierten Meinungen erhoben werden. Ob sich durch die Bagatellgrenze beim Bürgergeld der Arbeitsaufwand minimieren lässt, wird sich ebenfalls noch zeigen müssen. Wie man sieht, sind die Rückforderungen bei den Sozialleistungen per se überdimensional hoch. Doch was ist der Grund der vielen Rückforderungen?
Die Aufnahme von Arbeit meistens der Grund
Bei den Rückforderungen handelt es sich laut Jobcenter meistens um Fälle, wo eine Arbeit wieder aufgenommen worden ist und diese gar nicht oder zu spät gemeldet wurde. Dabei ist es egal, ob man als Leistungsempfänger in die Selbstständigkeit ging oder einen Beruf/Job angenommen hat. Auch ein Mini-Job muss gemeldet werden. Schließlich beeinflussen alle Nebeneinkünfte den Hartz 4 Satz bzw. aktuell den Satz des Bürgergeldes. Auch der Bezug anderer Sozialleistungen wie Wohngeld wurden teils nicht oder zumindest nicht korrekt gemeldet.
Jedoch wurden nicht alle Rückforderungen bis zum Äußeren vollzogen. Laut den Daten der Arbeitsämter wurden ganze 1.026.251 Fälle Erlasse im Jahr 2021 gestellt. Dies macht im Jahr 2021 einen Anteil von 28 Prozent aus. Teil-Erlasse wurden jedoch äußerst selten gestellt. Hier liegt die Zahl im Jahr 2021 bei gerade einmal 35.