Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Anspruch auf Kindergeld vollständig entfällt, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als 7680 Euro pro Jahr aufweist.
In einem solchen Fall wird den Eltern die Auszahlung des beantragten Kindergeldes von der Familienkasse versagt bzw. das bereits ausgezahlte Kindergeld wird von der Kasse zurückgefordert.
Dagegen wendet sich nunmehr ein Kläger im Wege einer Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschwerde v. 9.9.2008, 2 BvR 1874/08). Der Kläger ist der Auffassung, dass das der Kindergeldanspruch bei minimaler Überschreitung der Höchstgrenzen nicht vollständig verloren gehen sollte. Das Vorgehen nach dieser „Fallbeilmethode“ erscheine verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft. Stattdessen sei vielmehr eine langsame Reduzierung des Kindergelds geboten.
Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht zugelassen und die Richter müssen somit darüber entscheiden, ob die“ Fallbeilmethode“ bestand haben wird.
Die vom jetzigen, undifferenzierten Behördenhandeln betroffenen Eltern sollte geraten werden, gegen abgelehnte Kindergeldbescheide vorerst Einspruch einzulegen. Ferner sollte bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde das Ruhen des Einspruchverfahrens beantragt werden.