Obwohl sich Hartz IV Empfänger grundsätzlich von der GEZ Gebührenpflicht befreien lassen können, macht nicht einmal jeder zweite Betroffene hiervon Gebrauch. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
„Viele Menschen können mit Formularen oder Anträgen überhaupt nichts anfangen, weil sie bereits mit der Denkweise in den Papieren nicht zurechtkommen“,erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, gegenüber der SZ. Er plädiert deswegen für ein noch unbürokratischeres Antragsverfahren.
Der BA-Statistik zufolge sind derzeit 1,6 Millionen Hartz IV Haushalte (46,6 Prozent) von der Gebührenpflicht befreit. Die Rundfunkanstalten freuen sich daher über Mehreinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr.